Zulassung

Europaweite Zertifizierung

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) wurde die

Kominex Mineralmahlwerk GmbH

mit der Tätigkeit "Herstellung von Schneidsand und Mineralien der Schleif-, Feuerfest-, Bau- und oberflächenbearbeitenden Industrie sowie Recycling von nichtmetallischen und metallischen Altmaterialien und Reststoffen (NACE-Code 23.99 und 27.2)" in das EMAS-Register mit der Registrierungsnummer  D – 171 – 00099 eingetragen.

 

RegistrieungsurkundeGültigskeiturkunde

 

Schneiden Sie den Deponiekosten ein Schnippchen!

Ggf. haben wir eine Verwertung für Ihren Schneid-, Strahl- und Schleifmittelabfall gemäß KrW-/AbfG. Wir sind ein europaweit zertifizierter Betrieb nach EU-Recht (Öko-Audit-Verordnung) mit der Zulassung zur Entsorgung und Verwertung von belasteten Schneid-, Strahl- und Schleifmittelabfällen.

  • Bemustern Sie uns mit ca. 300 g !
  • Die Nachweisführung gemäß der Nachweisverordnung übernehmen wir für Sie.
  • Für die Überprüfung unserer Recyclingtätigkeit erhalten Sie die erforderlichen Angaben über unsere Genehmigung.

Abwicklung, Logistik und Verwertung


Kominex Mineralmahlwerk GmbH

Registriert beim : Staatlichen Amt für Umweltschutz (StAU) Magdeburg
Verwerter Nr. : N 35 27 3004
Genehmigt nach: § 15 BimSchG

Die Kominex Mineralmahlwerk GmbH hat am 18.08.2009 vom TÜV-Nord CERT (Zertifizierungs- und Umweltgutachter- Gesellschaft) bestätigt bekommen, dass

  • die Umweltpolitik, das Umweltprogramm, das Umweltmanagementsystem, die Umweltprüfung, das Umweltbetriebsprüfungsverfahren und die Umwelterklärung des Unternehmens den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 entsprechen und
  • die Daten und Angaben der Umwelterklärung angemessen und verläßlich die Umweltaspekte aller Tätigkeiten des Unternehmens an seinem Standort Falkenstein/Harz wiedergeben.

Die Anforderungen der Norm DIN EN ISO 14001 : 2005 werden durch die umfassende Verordnung (EG) Nr. 761/2001 (EMAS) vollständig erfüllt.